Liebe Undenheimerinnen und Undenheimer,
Rheinland-Pfalz führt „Corona Warn- und Aktionsplan RLP“ ein und appelliert an Bevölkerung: Wir brauchen weiterhin Ihre Unterstützung!
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung verhält sich äußerst vernünftig und rücksichtsvoll“.
AHA und korrekte Personenangaben – Wir brauchen Ihre Unterstützung!
Die allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen blieben der Schlüssel, umsteigende Infektions- und Krankheitszahlen zu verhindern. Auch die korrekten Personenangaben seien extrem wichtig:
- Unterstützung bei der Kontaktnachverfolgung:
- Mehr Vorsicht bei privaten Feiern:
- Pressemeldung der Landesregierung Rheinland-Pfalz: Pressemeldung
Präventives Stufenkonzept Corona Warn- und Aktionsplan RLP:
- Warnstufe Gelb:
Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von etwa 20 Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an mehr als 5 Tagen überschritten wird.
Maßnahmen:- erhöhte Aufmerksamkeit
- verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, gezielte Hinweise auf Verhaltensempfehlungen und die Corona-Regeln via Presse und Social Media sowie auf der Corona-Homepage des Landes und Homepages der Landkreise und Städte
- Vorbereitung auf eventuelles Eintreten der Stufe 2,
- Gefahrenstufe Orange:
Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von etwa 35 Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an mehr als 5 Tagen überschritten wird.
Maßnahmen:- verstärkte Kontrolle der Einhaltung der Regelungen, z.B. regionaler Kontrolltag
- Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 10 qm;
- Erweiterung der Maskenpflicht, zum Beispiel in Schulen und Freizeitparks;
- Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern;
- Keine Möglichkeit, der Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Personenanzahl bis zu einer Regelgrenze von 20% der am Veranstaltungsort vorhandenen Platzkapazität.;
- Verbot von Kontaktsport.
- Alarmstufe Rot:
Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner an mehr als 5 Tagen überschritten wird.
Maßnahmen zusätzlich zu denen der Gefahrenstufe Orange:- Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 20 qm;
- Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen;
- Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen im öffentlichen Raum
- Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht an Schulen;
- Etablierung von Notbetreuungen;
- Entscheidung über Maskenpflicht auch an festem Platz bei Veranstaltungen;
- weitere Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern;
- Schließung einzelner gesellschaftlicher und gewerblicher Bereiche;
- Entscheidung über Sperrstunden.
Test und Nachverfolgungsstrategie:
Bis zur Überarbeitung der Teststrategie und der Musterquarantäneverordnung durch den Bund, gelten die bestehenden Regelungen weiter fort.
Dies gilt insbesondere für die Ergänzung der Teststrategie hinsichtlich neuer Schnelltest-Verfahren.